FAQ zum Planen und Bauen
Was bedeutet „Beratender Ingenieur“?
Beratender Ingenieur ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung und wird nur geprüften Mitgliedern der Ingenieurkammer des jeweiligen Bundeslandes zuerkannt. Beratender Ingenieur ist ein Qualitätssiegel, welches unter folgenden Voraussetzungen erteilt wird:
  • Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit, die eine von Liefer- und Leistungsinteressen unabhängige Beratung, Planung und Überwachung bei Bauvorhaben garantiert
  • Nachweis einer langjährigen Berufspraxis
  • Nachweis einer ständigen beruflichen Fortbildung
  • Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, die den Bauherren und Verbraucherschutz gewährleistet.
Was bedeutet „Bauvorlageberechtigter Ingenieur“?
Ein Bauvorlageberechtigter Ingenieur ist berechtigt, Bauvorlagen (Unterlagen für Bauanträge) zu erstellen und bei den zuständigen Behörden (Bauämter, Untere Bauaufsichtsbehörden) einzureichen.
Im Unterschied zu Architekten, die bereits mit Abschluss des Studiums bauvorlageberechtigt sind, müssen Bauingenieure dafür eine Zusatzqualifikation erwerben und werden vor Erteilung der Bauvorlageberechtigung durch eine Zulassungskommission der Architektenkammer und der Ingenieurkammer geprüft.
Was muss ich beim Einreichen eines Bauantrages beachten?
Lassen Sie sich umfassend und kompetent von einem Bauvorlageberechtigter Planer beraten, bevor die Formulare ausgefüllt werden. Insbesondere zur Klärung, ob und wie ein Grundstück bebaut werden darf, zur möglichen Objektgröße und Gestaltung für das geplante Budget und ähnlichen grundlegenden Sachverhalten ist dringend anzuraten, so früh wie möglich einen Fachmann hinzuzuziehen.
Bereits zu Beginn der Planungsphase werden die entscheidenden Weichen für die Realisierung Ihres Bauvorhabens gestellt.
Ist die Planung eines „Architektenhauses“ nicht sehr teuer?
Diese Meinung ist sehr verbreitet. Ein individuell geplantes Haus muss nicht zwangsläufig hohe Planungskosten bedeuten. Wenn Sie ein bereits vollständig durchgeplantes Haus haben möchten, wird Ihnen Ihr Planer auch ein günstiges Angebot für die Planung machen können. In der Regel hat jeder Planer mit einer entsprechenden Berufspraxis dafür auch sehr viele verschiedene durchgeplante Objekte zur Auswahl und man kann fündig werden.
Was ist bei den Gesamtkosten eines Hauses zu beachten/wie kann ich diese am besten planen und absichern?
Wie so oft steckt auch hier der Teufel im Detail. Oft werden wichtige Kostenanteile aus Unwissenheit oder wegen falscher/fehlender Beratung nicht von Beginn an berücksichtigt. Das hat häufig unangenehme Folgen, denn wenn die Finanzierung feststeht, sind nicht geplante Zusatzkosten nur mit großen Schwierigkeiten unterzubringen.
Wenn Sie einen Bauvorlageberechtigten Planer beauftragen, wird Ihnen dieser eine vollständige und gewissenhafte Kostenplanung erstellen und zu jedem Zeitpunkt des Projektes auch Auskunft über den Kostenstand geben können. Und vor allem haben Sie zu jedem Zeitpunkt Ihrer Projektablaufs eine vollständige Kostenkontrolle und die Möglichkeit die Kostenentwicklung aktiv unter Hinzuziehung und Beratung Ihres Planers zu steuern. Diese Beratung gehört zu den grundlegenden Pflichten des Planers Ihnen gegenüber als Bauherr.